Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Sachverständigenleistungen zwischen der Essiz Projektentwicklung GmbH, Geschäftsbereich Sachverständigenbüro Erdal Essiz, Gerichtsstraße 18, 26382 Wilhelmshaven (nachfolgend „Sachverständiger") und dem Auftraggeber.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
2. Stellung des Sachverständigen
Vertragspartner des Auftraggebers ist die Essiz Projektentwicklung GmbH. Die Begutachtung selbst wird durch Erdal Essiz als freien Sachverständigen erbracht. Er ist nicht öffentlich bestellt und vereidigt und nicht zertifiziert. Die erstellten Gutachten sind Privatgutachten.
Privatgutachten dienen der Beweissicherung, der Klärung von Ursachen und als Verhandlungsgrundlage gegenüber dem Handwerksbetrieb, der Versicherung oder Ihrem Vertragspartner. In einem Gerichtsverfahren gelten sie als Parteivortrag. Ein gerichtlicher Sachverständiger wird dagegen immer vom Gericht selbst bestellt.
Der Sachverständige hat kein wirtschaftliches Interesse am Ergebnis der Begutachtung. Er verkauft keine Sanierungsleistungen, vermittelt keine Handwerksaufträge und erhält für Empfehlungen keine Provision.
3. Zustandekommen des Vertrages
Anfragen über die Website, per E-Mail oder telefonisch sind unverbindlich. Das Erstgespräch ist unentgeltlich und begründet kein Vertragsverhältnis.
Der Sachverständige unterbreitet dem Auftraggeber ein schriftliches Angebot mit Leistungsbeschreibung, Honorar und voraussichtlicher Lieferzeit. Der Vertrag kommt mit der Annahme dieses Angebots in Textform zustande.
4. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistung ergibt sich ausschließlich aus dem angenommenen Angebot. Er umfasst regelmäßig den Ortstermin, die Befundaufnahme, die Auswertung, die Erstellung des schriftlichen Gutachtens sowie die Beantwortung von Rückfragen zum gelieferten Gutachten.
Nicht umfasst sind Leistungen, die eine öffentliche Bestellung oder Zertifizierung voraussetzen, Beleihungswertgutachten für Kreditinstitute, Gutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber Finanzbehörden nach § 198 BewG sowie Rechtsberatung jeder Art.
Zusatzleistungen, insbesondere weitere Ortstermine, Nachträge nach Veränderungen am Objekt, Laboranalysen, zerstörende Untersuchungen sowie die Teilnahme an Gerichtsterminen oder Verhandlungen, bedürfen einer gesonderten Beauftragung und Vergütung.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet,
- dem Sachverständigen den Zugang zum Objekt zu ermöglichen,
- die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen,
- sicherzustellen, dass er zur Beauftragung berechtigt ist, insbesondere bei Miteigentum oder Wohnungseigentum, und
- erforderliche Zustimmungen Dritter, etwa von Mietern oder Miteigentümern, einzuholen.
Verzögerungen und Mehraufwand, die aus unterbliebener oder unrichtiger Mitwirkung entstehen, gehen zulasten des Auftraggebers. Kann ein vereinbarter Ortstermin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht stattfinden, sind die entstandenen Fahrt- und Zeitaufwendungen zu erstatten.
6. Termine und Fristen
Angegebene Reaktions-, Termin- und Lieferzeiten sind Zielangaben auf Grundlage der üblichen Auslastung und werktags zu verstehen. Verbindliche Fristen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
7. Vergütung und Zahlung
Es gilt das im Angebot vereinbarte Honorar. Sämtliche Beträge verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Vergütung ist nach Lieferung des Gutachtens ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei umfangreichen Aufträgen kann eine Anzahlung vereinbart werden; dies wird im Angebot ausgewiesen.
Anfahrtskosten sind im Angebot ausgewiesen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
8. Haftung
Der Sachverständige haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Das Gutachten wird ausschließlich für den Auftraggeber und den im Auftrag genannten Zweck erstellt. Eine Haftung gegenüber Dritten wird nicht übernommen. Für Schäden, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht hat, wird nicht gehaftet.
9. Nutzungsrechte und Verwendung des Gutachtens
Der Auftraggeber erhält das Recht, das Gutachten für den vereinbarten Zweck zu verwenden. Die Weitergabe an Dritte ist zulässig, soweit sie diesem Zweck dient, etwa an Rechtsanwälte, Versicherungen oder Vertragspartner.
Eine Veröffentlichung, eine auszugsweise Wiedergabe, die Verwendung für Werbezwecke sowie jede Verwendung für einen anderen als den vereinbarten Zweck bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Sachverständigen. Das Urheberrecht am Gutachten verbleibt beim Sachverständigen.
10. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular wird dem Auftraggeber vor Vertragsschluss gesondert in Textform übermittelt.
Wünscht der Auftraggeber den Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist, ist hierfür eine ausdrückliche Aufforderung in Textform erforderlich. Widerruft der Auftraggeber anschließend, ist Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung zu leisten.
11. Vertraulichkeit
Der Sachverständige behandelt alle im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen Informationen vertraulich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Wilhelmshaven.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.