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Heizungsverteiler mit Umwälzpumpe, Manometer und Absperrarmaturen

Sachverständiger für Sanitär- und Heizungstechnik

Sanitär- und
Heizungstechnik

Heizung zu laut, zu teuer oder zu kalt? Wärmepumpe, die nicht liefert, was versprochen wurde? Ich prüfe Auslegung, Ausführung und Abrechnung der Haustechnik.

Rückmeldung auf Ihre Anfrage

innerhalb von 24 Stunden

Ortstermin

in der Regel in 3–5 Werktagen

Gutachten

5–10 Werktage nach dem Termin

Feststellen, was ist.

Haustechnik ist das Gewerk mit dem größten Abstand zwischen Angebot und Wirklichkeit. Eine Wärmepumpe, die falsch ausgelegt ist, läuft trotzdem, dann allerdings mit einer Jahresarbeitszahl, die die Wirtschaftlichkeitsrechnung wertlos macht. Eine nicht abgeglichene Anlage heizt ebenfalls trotzdem, nur eben ungleichmäßig und teuer. Weil ich aus diesem Gewerk komme, prüfe ich nicht nur, ob etwas installiert wurde, sondern ob es fachlich richtig ausgelegt, korrekt in Betrieb genommen und plausibel abgerechnet ist.

Das erhalten Sie

  • Technische Bewertung der Anlage mit Befund
  • Abgleich mit Auslegung, Herstellervorgaben und Regelwerk
  • Messwerte zu Temperaturen, Verbrauch und Betriebsverhalten
  • Einordnung der Mängel nach Erheblichkeit
  • Kostenschätzung für Nachbesserung oder Erneuerung

Was ich konkret prüfe.

Wärmepumpen im Bestand

Prüfung von Auslegung, Vorlauftemperatur, Heizlast und tatsächlicher Effizienz gegenüber dem, was verkauft wurde.

Heizungsmängel und Hydraulik

Ungleiche Wärmeverteilung, Geräusche, Taktverhalten, fehlender oder fehlerhafter hydraulischer Abgleich.

Sanitärinstallation und Bäder

Abdichtung, Gefälle, Entlüftung, Leitungsführung und Ausführungsqualität nach den anerkannten Regeln der Technik.

Leitungswasserschäden

Ursachenklärung an der Installation und Abgrenzung zwischen Materialfehler, Montagefehler und Verschleiß.

Prüfung von Angeboten und Rechnungen

Abgleich abgerechneter Positionen mit tatsächlich erbrachter Leistung und marktüblichen Ansätzen.

Zustand der Haustechnik beim Kauf

Restnutzungsdauer, absehbarer Erneuerungsbedarf und Folgekosten von Heizung, Warmwasser und Installation.

Kommt Ihnen etwas davon bekannt vor?

Wenn Sie sich in einem dieser Punkte wiederfinden, lohnt sich das kostenlose Erstgespräch. Häufig ist danach schon klar, ob Sie ein vollständiges Gutachten brauchen oder ob weniger ausreicht.

  • Die neue Wärmepumpe verbraucht ein Vielfaches des Versprochenen
  • Einzelne Räume werden nicht warm, andere überhitzen
  • Nach der Badsanierung zeigt sich Feuchtigkeit
  • Die Schlussrechnung enthält Positionen, die Sie nicht nachvollziehen
  • Der Betrieb verweist auf „normales Verhalten" der Anlage
  • Vor dem Kauf: Wie lange hält die Technik noch?

Was mein Gutachten leistet und was nicht.

Privatgutachten dienen der Beweissicherung, der Klärung von Ursachen und als Verhandlungsgrundlage gegenüber dem Handwerksbetrieb, der Versicherung oder Ihrem Vertragspartner. In einem Gerichtsverfahren gelten sie als Parteivortrag. Ein gerichtlicher Sachverständiger wird dagegen immer vom Gericht selbst bestellt.

Ich arbeite als freier Sachverständiger. Ich bin nicht öffentlich bestellt und vereidigt und auch nicht nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Meine Qualifikation kommt aus der Praxis am Bau. Wenn Ihr Fall zwingend eine öffentliche Bestellung oder eine Zertifizierung verlangt, sage ich Ihnen das schon im ersten Telefonat.

Heizungsverteiler mit Umwälzpumpe und Manometer.

Freigelegter historischer Dachstuhl mit Sparren und Kehlbalken im Gegenlicht

Fragen zu Sanitär- und Heizungstechnik.

Meine Wärmepumpe verbraucht viel mehr als angekündigt. Lohnt ein Gutachten?

In den meisten Fällen ja, weil die Differenz über die Lebensdauer schnell fünfstellig wird. Typische Ursachen sind eine zu hoch angesetzte Heizlast, eine zu hohe Vorlauftemperatur, ein fehlender hydraulischer Abgleich oder eine Einstellung, die nie an das Gebäude angepasst wurde. Das lässt sich messen und belegen und damit gegenüber dem ausführenden Betrieb geltend machen.

Brauche ich ein Gutachten oder reicht eine zweite Meinung?

Wenn Sie nur wissen wollen, woran es liegt, reicht oft eine Begehung mit kurzer schriftlicher Einschätzung, was günstiger und schneller. Ein vollständiges Gutachten brauchen Sie, sobald Sie Ansprüche durchsetzen, eine Frist setzen oder ein Verfahren vorbereiten wollen. Ich sage Ihnen im Erstgespräch, was in Ihrem Fall ausreicht.

Prüfen Sie auch Rechnungen und Angebote?

Ja. Der Abgleich zwischen abgerechneten Positionen und tatsächlich erbrachter Leistung ist ein häufiger Auftrag, gerade nach größeren Sanierungen. Dazu gehört auch die Einordnung, ob Einheitspreise und Mengenansätze marktüblich sind.

Was unterscheidet Sie von einem Heizungsbauer mit Zweitmeinung?

Der wesentliche Unterschied ist die Rolle. Ein ausführender Betrieb hat ein Interesse am Folgeauftrag; ich habe keines an der Instandsetzung. Meine Leistung ist die Feststellung, nicht die Reparatur. Zudem ist sie in einer Form dokumentiert, mit der Sie gegenüber Dritten argumentieren können.

Antwort in 24 Stunden

Schildern Sie mir Ihren Fall.

Drei Minuten, ein paar Sätze. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden persönlich. Das Erstgespräch kostet nichts.

+49 176 12220608

Mo–Fr 8–18 Uhr, Sa nach Absprache

Kurze Nachricht

Ich antworte persönlich, kein Sekretariat.

Für Fotos und den ausführlichen Fall: Anfrageformular.

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