Sachverständiger für Sanitär- und Heizungstechnik
Sanitär- und
Heizungstechnik
Wärmepumpe, Gasheizung, Blockheizkraftwerk oder Pellets: ich prüfe Auslegung, Hydraulik, Ausführung und Abrechnung. Dazu Sanitärinstallation und Leitungswasserschäden.
Rückmeldung auf Ihre Anfrage
innerhalb von 24 Stunden
Ortstermin
in der Regel in 3–5 Werktagen
Gutachten
5–10 Werktage nach dem Termin
Feststellen, was ist.
Technische Gebäudeausrüstung ist das Gewerk mit dem größten Abstand zwischen Angebot und Wirklichkeit. Eine Wärmepumpe, die falsch ausgelegt ist, läuft trotzdem, dann allerdings mit einer Jahresarbeitszahl, die die Wirtschaftlichkeitsrechnung wertlos macht. Eine Gasheizung mit mangelhafter Abgasanlage oder ein Blockheizkraftwerk, das die versprochene Stromkennzahl nie erreicht, fällt oft erst auf, wenn die erste Jahresabrechnung kommt. Pelletheizungen stören, takten oder kommen nicht auf die Nennleistung, weil Lager, Förderung oder Pufferspeicher nicht zur Kesselleistung passen. Und eine hydraulisch nicht abgeglichene Anlage heizt ebenfalls, nur ungleichmäßig und teuer. Weil ich aus der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik komme und Betriebe in diesem Bereich führe, prüfe ich nicht nur, ob etwas installiert wurde. Ich prüfe, ob es fachlich richtig ausgelegt, hydraulisch eingebunden, korrekt in Betrieb genommen und plausibel abgerechnet ist.
Das erhalten Sie
- Technische Bewertung der Anlage mit Befund, unabhängig von der Anlagentechnik
- Abgleich mit Auslegung, Herstellervorgaben und Regelwerk
- Messwerte zu Temperaturen, Verbrauch und Betriebsverhalten
- Einordnung der Mängel nach Erheblichkeit
- Kostenschätzung für Nachbesserung oder Erneuerung
Was ich konkret prüfe.
Wärmepumpen im Bestand
Auslegung, Vorlauftemperatur, Heizlast und tatsächliche Effizienz gegenüber dem, was verkauft wurde. Luft-Wasser, Sole-Wasser und Warmwasser-Wärmepumpen.
Hydraulik und Wärmeverteilung
Ungleiche Wärmeverteilung, Geräusche, Taktverhalten, fehlender oder fehlerhafter hydraulischer Abgleich, Pumpen, Ventile und Rohrnetz.
Gas-Anlagen
Gasheizungen, Gasinstallationen und Abgasanlagen: Auslegung, Ausführung, Brennwertnutzung und typische Mängel nach Austausch oder Sanierung.
Blockheizkraftwerke
BHKW in Wohn- und Gewerbeobjekten: Auslegung, Stromkennzahl, Wärmeauskopplung, Betriebsstunden und Abgleich mit dem, was die Wirtschaftlichkeitsrechnung versprochen hat.
Pelletheizungen
Kessel, Lager, Förderung, Pufferspeicher und Regelung. Störanfälligkeit, Nennleistung und Zusammenspiel mit dem Gebäude, nicht nur mit dem Datenblatt.
Sanitärinstallation und Leitungswasser
Abdichtung, Gefälle, Entlüftung, Leitungsführung. Ursachenklärung bei Leitungswasserschäden und Abgrenzung zwischen Materialfehler, Montagefehler und Verschleiß.
Prüfung von Angeboten und Rechnungen
Abgleich abgerechneter Positionen mit tatsächlich erbrachter Leistung und marktüblichen Ansätzen, unabhängig von der Anlagentechnik.
Zustand der Haustechnik beim Kauf
Restnutzungsdauer, absehbarer Erneuerungsbedarf und Folgekosten von Wärmeerzeuger, Verteilung, Warmwasser und Installation.
Kommt Ihnen etwas davon bekannt vor?
Wenn Sie sich in einem dieser Punkte wiederfinden, lohnt sich das kostenlose Erstgespräch. Häufig ist danach schon klar, ob Sie ein vollständiges Gutachten brauchen oder ob weniger ausreicht.
- Die neue Wärmepumpe verbraucht ein Vielfaches des Versprochenen
- Einzelne Räume werden nicht warm, andere überhitzen
- Die Gasheizung wurde getauscht und verbraucht oder stört seitdem
- Das Blockheizkraftwerk liefert nicht die zugesagte Strom- und Wärmeleistung
- Die Pelletheizung taktet, stört oder kommt nicht auf die Nennleistung
- Die Schlussrechnung enthält Positionen, die Sie nicht nachvollziehen
- Nach der Badsanierung zeigt sich Feuchtigkeit
- Vor dem Kauf: Wie lange hält die Technik noch?
Was mein Gutachten leistet und was nicht.
Privatgutachten dienen der Beweissicherung, der Klärung von Ursachen und als Verhandlungsgrundlage gegenüber dem Handwerksbetrieb, der Versicherung oder Ihrem Vertragspartner. In einem Gerichtsverfahren gelten sie als Parteivortrag. Ein gerichtlicher Sachverständiger wird dagegen immer vom Gericht selbst bestellt.
Ich arbeite als freier Sachverständiger. Die DESAG Deutsche Sachverständigen Gesellschaft mbH hat mich als Sachverständigen für Schäden an Gebäuden und Wertermittlung geprüft und anerkannt, zusätzlich bin ich im Sachverständigen- und Expertenverzeichnis des BSG e. V. eingetragen. Beides sind Nachweise privater Stellen. Öffentlich bestellt und vereidigt bin ich nicht, ebenso wenig nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Wenn Ihr Fall zwingend eine öffentliche Bestellung oder eine Zertifizierung verlangt, sage ich Ihnen das schon im ersten Telefonat.
Heizungsverteiler mit Umwälzpumpe und Manometer.
Fragen zu Sanitär- und Heizungstechnik.
Welche Anlagen prüfen Sie?
Die technische Begutachtung umfasst die gängigen Wärmeerzeuger und ihre Einbindung ins Gebäude: Wärmepumpen, Gasheizungen und Gasinstallationen, Blockheizkraftwerke, Pelletheizungen sowie Hydraulik und Wärmeverteilung. Dazu kommen Sanitärinstallation und Leitungswasserschäden. Entscheidend ist nicht der Anlagentyp, sondern ob Auslegung, Ausführung und Betrieb zum Gebäude passen.
Meine Wärmepumpe verbraucht viel mehr als angekündigt. Lohnt ein Gutachten?
In den meisten Fällen ja, weil die Differenz über die Lebensdauer schnell fünfstellig wird. Typische Ursachen sind eine zu hoch angesetzte Heizlast, eine zu hohe Vorlauftemperatur, ein fehlender hydraulischer Abgleich oder eine Einstellung, die nie an das Gebäude angepasst wurde. Das lässt sich messen und belegen und damit gegenüber dem ausführenden Betrieb geltend machen. Dieselbe Logik gilt für Gas, BHKW und Pellets, sobald Verbrauch oder Leistung vom Versprechen abweichen.
Brauche ich ein Gutachten oder reicht eine zweite Meinung?
Wenn Sie nur wissen wollen, woran es liegt, reicht oft eine Begehung mit kurzer schriftlicher Einschätzung, was günstiger und schneller. Ein vollständiges Gutachten brauchen Sie, sobald Sie Ansprüche durchsetzen, eine Frist setzen oder ein Verfahren vorbereiten wollen. Ich sage Ihnen im Erstgespräch, was in Ihrem Fall ausreicht.
Prüfen Sie auch Rechnungen und Angebote?
Ja. Der Abgleich zwischen abgerechneten Positionen und tatsächlich erbrachter Leistung ist ein häufiger Auftrag, gerade nach größeren Sanierungen. Dazu gehört auch die Einordnung, ob Einheitspreise und Mengenansätze marktüblich sind.
Was unterscheidet Sie von einem Heizungsbauer mit Zweitmeinung?
Der wesentliche Unterschied ist die Rolle. Ein ausführender Betrieb hat ein Interesse am Folgeauftrag; ich habe keines an der Instandsetzung. Meine Leistung ist die Feststellung, nicht die Reparatur. Zudem ist sie in einer Form dokumentiert, mit der Sie gegenüber Dritten argumentieren können.
Antwort in 24 Stunden
Schildern Sie mir Ihren Fall.
Drei Minuten, ein paar Sätze. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden persönlich. Das Erstgespräch kostet nichts.
+49 176 12220608Mo–Fr 8–18 Uhr, Sa nach Absprache
Kurze Nachricht
Ich antworte persönlich, kein Sekretariat.