Vier Fachgebiete
Was ich für Sie
begutachte.
Die Bausubstanz, die technische Gebäudeausrüstung, der Wert und schadstoffbezogene Fragen im Bestand. Häufig hängt eine Frage an mehreren davon, dann klären wir sie in einem Termin statt in dreien.
Schäden an Gebäuden
Ursache klären, Schaden belegen
Schaden begutachten lassen
Sanitär- und Heizungstechnik
Wärmepumpe, Gas, BHKW, Pellets und Hydraulik
Anlage prüfen lassen
Wertermittlung von Immobilien
Ein Wert, den Sie begründen können
Wert ermitteln lassen
Schadstoffe
Verdacht einordnen, bevor saniert wird
Verdacht einordnen lassen
Oder Sie gehen von
Ihrer Situation aus.
Die wenigsten Menschen suchen ein Fachgebiet. Sie suchen eine Lösung für das, was gerade auf dem Tisch liegt.
Erbschaft
Eine Immobilie, mehrere Erben, kein gemeinsamer Wert.
Trennung und Scheidung
Das gemeinsame Haus muss bewertet werden.
Vor dem Immobilienkauf
Bevor Sie unterschreiben, sollten Sie wissen, was Sie kaufen.
Streit mit der Versicherung
Die Versicherung kürzt, und Sie können es nicht widerlegen.
Mängel nach Handwerkerleistung
Die Arbeit ist abgerechnet, aber nicht in Ordnung.
Wofür ich nicht der Richtige bin.
Ich arbeite als freier Sachverständiger. Die DESAG Deutsche Sachverständigen Gesellschaft mbH hat mich als Sachverständigen für Schäden an Gebäuden und Wertermittlung geprüft und anerkannt, zusätzlich bin ich im Sachverständigen- und Expertenverzeichnis des BSG e. V. eingetragen. Beides sind Nachweise privater Stellen. Öffentlich bestellt und vereidigt bin ich nicht, ebenso wenig nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Wenn Ihr Fall zwingend eine öffentliche Bestellung oder eine Zertifizierung verlangt, sage ich Ihnen das schon im ersten Telefonat.
Meine Wertermittlungen bilden eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Kauf, Verkauf, Preisfindung, Erbauseinandersetzung und den Zugewinnausgleich. Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt (§ 198 BewG) und für Beleihungswertgutachten von Banken benötigen Sie in der Regel öffentlich bestellte oder zertifizierte Sachverständige. Dafür bin ich nicht der richtige Ansprechpartner und kommuniziere das ganz offen von Beginn an.
Privatgutachten dienen der Beweissicherung, der Klärung von Ursachen und als Verhandlungsgrundlage gegenüber dem Handwerksbetrieb, der Versicherung oder Ihrem Vertragspartner. In einem Gerichtsverfahren gelten sie als Parteivortrag. Ein gerichtlicher Sachverständiger wird dagegen immer vom Gericht selbst bestellt.
Antwort in 24 Stunden
Schildern Sie mir Ihren Fall.
Drei Minuten, ein paar Sätze. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden persönlich. Das Erstgespräch kostet nichts.
+49 176 12220608Mo–Fr 8–18 Uhr, Sa nach Absprache
Kurze Nachricht
Ich antworte persönlich, kein Sekretariat.