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Backsteinreihenhaus mit Ziegeldach, Gaube und bewachsenem Vorgarten

Erstgespräch ohne Berechnung

Das Honorar klären
wir im Gespräch.

Das Honorar richtet sich nach Ihrem Fall. Im Erstgespräch klären wir den Umfang, danach erhalten Sie ein Angebot, bevor irgendetwas beauftragt wird.

So läuft es

Erst sprechen,
dann beauftragen.

01

Erstgespräch

Wir ordnen die Lage fachlich ein und klären, ob und welche Begutachtung sinnvoll ist. Dieses Gespräch wird nicht abgerechnet, auch wenn kein Auftrag folgt.

02

Angebot

Wenn ein Gutachten weiterhilft, erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsbeschreibung und voraussichtlicher Lieferzeit. Nichts startet, bevor Sie zustimmen.

03

Beauftragung

Erst mit Ihrer Annahme in Textform beginnt die Arbeit. Zusatzleistungen wie etwa ein zweiter Ortstermin werden nur abgerechnet, wenn Sie sie ausdrücklich beauftragen.

Wovon es abhängt

Jeder Fall ist anders.
Deshalb auch das Honorar.

Objekt und Umfang

Eine Eigentumswohnung mit einem Feuchteschaden ist etwas anderes als ein Mehrfamilienhaus mit mehreren Mängelpositionen. Größe, Zugänglichkeit und Zahl der Schadensbilder bestimmen den Aufwand.

Fragestellung

Eine kurze Einschätzung nach der Begehung reicht oft, wenn Sie zunächst nur wissen wollen, woran Sie sind. Ein vollständiges Gutachten mit Ursachen, Messwerten und Kostenschätzung braucht mehr.

Dokumentation

Unterlagen, die Sie schon haben, wie Fotos, Schriftverkehr oder Angebote, sparen uns beiden Zeit. Was fehlt, muss vor Ort oder danach erhoben werden.

Anfahrt

Ich arbeite bundesweit. Die Anfahrt gehört ins Angebot und wird vor der Beauftragung mit Ihnen geklärt. Steht in Ihrer Region ohnehin ein Termin an, legen wir die Fahrt zusammen.

Fristsache? Dringende Termine priorisiere ich. Das Gutachten liefere ich dann innerhalb von 48 Stunden nach dem Ortstermin.

Mann mit Smartphone in einem hellen, modernen Wohnraum

Honorar-FAQ

Fragen zum Honorar.

Warum stehen hier keine Beträge?

Weil sich der Aufwand erst aus Objekt, Fragestellung und gewünschter Dokumentation ergibt. Pauschalen auf einer Website treffen den Fall selten. Im Erstgespräch kenne ich den Umfang, und dann erhalten Sie ein konkretes Angebot, bevor irgendetwas beauftragt wird.

Kommt am Ende noch etwas dazu?

Nur das, was Sie ausdrücklich zusätzlich beauftragen, etwa ein zweiter Ortstermin oder eine Nachtragsbewertung nach Veränderungen am Objekt. Ortstermin, Auswertung, Erstellung, Fotodokumentation und Rückfragen zum fertigen Gutachten stehen im Angebot.

Zahlt jemand anderes das Gutachten?

Möglich ist es öfter, als die meisten denken. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Sachverständigenkosten in vielen Tarifen; bei berechtigten Mängeln kann der ausführende Betrieb erstattungspflichtig sein; manche Gebäudeversicherungen sehen die Erstattung ausdrücklich vor. Prüfen Sie das vor der Beauftragung. Ich sage Ihnen im Erstgespräch, wonach Sie in Ihren Unterlagen suchen müssen.

Wann muss ich zahlen?

Nach Lieferung des Gutachtens, zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Eine Vorkasse verlange ich nicht. Bei größeren Aufträgen kann eine Anzahlung vereinbart werden; das steht dann vorab im Angebot.

Antwort in 24 Stunden

Schildern Sie mir Ihren Fall.

Im Erstgespräch klären wir den Umfang. Danach erhalten Sie ein Angebot, ohne dass Sie sich zu irgendetwas verpflichtet haben.

+49 176 12220608

Mo–Fr 8–18 Uhr, Sa nach Absprache

Kurze Nachricht

Ich antworte persönlich, kein Sekretariat.

Für Fotos und den ausführlichen Fall: Anfrageformular.

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