Sachverständiger für Wertermittlung von Immobilien
Wertermittlung
von Immobilien
Verkaufen, kaufen, erben, auseinandersetzen: eine nachvollziehbare Wertermittlung nach anerkannten Verfahren dient als belastbare Grundlage für Ihre Entscheidung und Ihre Verhandlung.
Rückmeldung auf Ihre Anfrage
innerhalb von 24 Stunden
Ortstermin
in der Regel in 3–5 Werktagen
Wertermittlung
5–10 Werktage nach dem Termin
Feststellen, was ist.
Der Preis, den ein Maklerexposé nennt, ist eine Vermarktungsgröße. Der Wert, um den in einer Erbengemeinschaft gestritten wird, ist eine Verhandlungsgröße. Eine Wertermittlung macht daraus eine nachvollziehbare Größe: Sie legt offen, welches Verfahren angewendet wurde, welche Daten eingeflossen sind und wie der Wert zustande kommt. Ich arbeite mit Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren, ziehe die Daten der amtlichen Gutachterausschüsse heran und begründe jede Anpassung. Der bauliche Zustand fließt dabei aus erster Hand ein, weil ich ihn im selben Termin selbst aufnehme.
Das erhalten Sie
- Schriftliche Wertermittlung mit begründeter Verfahrenswahl
- Objekt- und Grundstücksdaten mit Quellenangabe
- Auswertung der Daten des zuständigen Gutachterausschusses
- Bewertung von Zustand, Ausstattung und Instandhaltungsstau
- Nachvollziehbare Herleitung des Ergebnisses
Was ich konkret prüfe.
Verkehrswert nach anerkannten Verfahren
Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren, je nach Objektart begründet ausgewählt.
Kauf- und Verkaufsentscheidung
Belastbare Preisuntergrenze beim Verkauf und Schutz vor Überzahlung beim Kauf.
Erbauseinandersetzung
Eine neutrale Zahl, auf die sich eine Erbengemeinschaft einigen kann, statt drei widersprüchlicher Einschätzungen.
Zugewinnausgleich
Bewertung der Immobilie als Grundlage für die vermögensrechtliche Auseinandersetzung.
Mietwert und Ertrag
Einordnung der ortsüblichen Vergleichsmiete und der erzielbaren Rendite bei Anlageobjekten.
Bauzustand als Wertfaktor
Instandhaltungsstau, Modernisierungsgrad und Restnutzungsdauer, im selben Ortstermin fachlich aufgenommen.
Kommt Ihnen etwas davon bekannt vor?
Wenn Sie sich in einem dieser Punkte wiederfinden, lohnt sich das kostenlose Erstgespräch. Häufig ist danach schon klar, ob Sie ein vollständiges Gutachten brauchen oder ob weniger ausreicht.
Passende Situationen
- Sie verkaufen und wollen wissen, was realistisch drin ist
- Sie kaufen und wollen den geforderten Preis überprüfen
- Eine Erbengemeinschaft muss sich auf einen Wert einigen
- Trennung oder Scheidung, die Immobilie muss bewertet werden
- Auszahlung eines Miteigentümers steht an
- Die Einschätzungen zweier Makler liegen 150.000 Euro auseinander
Was mein Gutachten leistet und was nicht.
Meine Wertermittlungen bilden eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Kauf, Verkauf, Preisfindung, Erbauseinandersetzung und den Zugewinnausgleich. Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt (§ 198 BewG) und für Beleihungswertgutachten von Banken benötigen Sie in der Regel öffentlich bestellte oder zertifizierte Sachverständige. Dafür bin ich nicht der richtige Ansprechpartner und kommuniziere das ganz offen von Beginn an.
Ich arbeite als freier Sachverständiger. Ich bin nicht öffentlich bestellt und vereidigt und auch nicht nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Meine Qualifikation kommt aus der Praxis am Bau. Wenn Ihr Fall zwingend eine öffentliche Bestellung oder eine Zertifizierung verlangt, sage ich Ihnen das schon im ersten Telefonat.
Wohnhaus im Bestand: Baujahr, Zustand und Ausstattung bestimmen den Wert.
Fragen zu Wertermittlung von Immobilien.
Erkennt das Finanzamt Ihre Wertermittlung an?
Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG verlangen die Finanzämter in aller Regel ein Gutachten eines öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen oder des örtlichen Gutachterausschusses. Das bin ich als freier Sachverständiger nicht, und ich sage Ihnen das lieber vorher als hinterher. Für Kauf, Verkauf, Erbauseinandersetzung und Zugewinnausgleich ist meine Wertermittlung dagegen die passende und deutlich schnellere Lösung.
Was ist der Unterschied zur kostenlosen Maklerbewertung?
Eine Maklerbewertung ist ein Akquiseinstrument und kostet deshalb nichts. Sie liefert eine Preiseinschätzung, aber keine begründete Herleitung. Außerdem hat sie je nach Interessenlage die Tendenz, beim Verkäufer hoch und beim Käufer niedrig auszufallen. Eine Wertermittlung legt Verfahren, Datengrundlage und jede Anpassung offen. Genau das brauchen Sie, sobald jemand die Zahl anzweifelt.
Wir sind eine Erbengemeinschaft. Wie läuft das ab?
Am saubersten ist ein gemeinsamer Auftrag aller Miterben, weil das Ergebnis dann von allen getragen wird. Ich nehme das Objekt einmal auf und alle Beteiligten erhalten dasselbe Dokument mit derselben Herleitung. Erfahrungsgemäß löst sich der Streit oft schon dadurch, dass die Zahl nicht mehr von einer Partei kommt.
Bewerten Sie auch für Banken?
Nein. Beleihungswertgutachten unterliegen eigenen Anforderungen und werden von den Kreditinstituten über ihre eigenen Gutachterpools vergeben. Dafür bin ich nicht der richtige Ansprechpartner.
Antwort in 24 Stunden
Schildern Sie mir Ihren Fall.
Drei Minuten, ein paar Sätze. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden persönlich. Das Erstgespräch kostet nichts.
+49 176 12220608Mo–Fr 8–18 Uhr, Sa nach Absprache
Kurze Nachricht
Ich antworte persönlich, kein Sekretariat.