Erbschaft
Eine Immobilie, mehrere Erben, kein gemeinsamer Wert.
In einer Erbengemeinschaft ist der Wert der Immobilie selten ein technisches Problem. Er ist ein Vertrauensproblem: Wer auszahlen will, findet die Zahl zu hoch; wer ausgezahlt wird, zu niedrig. Eine neutrale Wertermittlung nimmt die Zahl aus der Verhandlung heraus und macht sie überprüfbar.
Woran es
meistens hängt.
- Zwei Makler nennen Werte, die weit auseinanderliegen
- Ein Miterbe will übernehmen, die anderen wollen ausgezahlt werden
- Niemand weiß, welcher Instandhaltungsstau im Wert schon steckt
- Die Erbengemeinschaft ist handlungsunfähig, solange die Zahl strittig ist
Was das Gutachten
daraus macht.
- Ein Wert mit offengelegtem Verfahren und nachvollziehbarer Herleitung
- Bauzustand und Instandhaltungsstau fachlich bewertet, nicht geschätzt
- Dasselbe Dokument für alle Beteiligten
- Eine Grundlage, die auch der Anwalt der Gegenseite prüfen kann
So schnell haben Sie
ein Ergebnis.
Anfrage
Kurz schildern, worum es geht, gern auch mit Fotos direkt aus dem Formular.
Rückmeldung
Ich melde mich persönlich und ordne die Lage fachlich ein.
Ortstermin
Aufnahme vor Ort mit Messtechnik und vollständiger Fotodokumentation.
Gutachten
Schriftliches Ergebnis mit Befund, Bewertung, Kosten und klarer Empfehlung.
Was mein Gutachten leistet und was nicht.
Meine Wertermittlungen bilden eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Kauf, Verkauf, Preisfindung, Erbauseinandersetzung und den Zugewinnausgleich. Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt (§ 198 BewG) und für Beleihungswertgutachten von Banken benötigen Sie in der Regel öffentlich bestellte oder zertifizierte Sachverständige. Dafür bin ich nicht der richtige Ansprechpartner und kommuniziere das ganz offen von Beginn an.
Ich arbeite als freier Sachverständiger. Ich bin nicht öffentlich bestellt und vereidigt und auch nicht nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Meine Qualifikation kommt aus der Praxis am Bau. Wenn Ihr Fall zwingend eine öffentliche Bestellung oder eine Zertifizierung verlangt, sage ich Ihnen das schon im ersten Telefonat.
Häufig gefragt
Fragen zu: Erbschaft.
Müssen alle Erben den Auftrag gemeinsam erteilen?
Notwendig ist es nicht, sinnvoll aber sehr. Wenn alle Miterben gemeinsam beauftragen, wird das Ergebnis von allen getragen und verliert den Beigeschmack, im Interesse einer Partei entstanden zu sein. Einzelaufträge sind selbstverständlich möglich, führen aber häufiger zu Nachfragen der übrigen Beteiligten.
Reicht das für das Finanzamt bei der Erbschaftsteuer?
Nein, und das ist wichtig zu wissen. Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG verlangen die Finanzämter in der Regel ein Gutachten eines öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen oder des örtlichen Gutachterausschusses. Als freier Sachverständiger kann ich Ihnen das nicht liefern. Für die Auseinandersetzung innerhalb der Erbengemeinschaft ist meine Wertermittlung dagegen die passende und deutlich schnellere Lösung.
Antwort in 24 Stunden
Schildern Sie mir Ihren Fall.
Drei Minuten, ein paar Sätze. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden persönlich. Das Erstgespräch kostet nichts.
+49 176 12220608Mo–Fr 8–18 Uhr, Sa nach Absprache
Kurze Nachricht
Ich antworte persönlich, kein Sekretariat.