Mängel nach Handwerkerleistung
Die Arbeit ist abgerechnet, aber nicht in Ordnung.
Sobald ein Betrieb einen Mangel bestreitet, steht Aussage gegen Aussage, und der Betrieb ist der Fachmann. Eine unabhängige Feststellung dreht diese Lage: Sie halten dann fest, dass die Ausführung von den anerkannten Regeln der Technik abweicht, und können Nachbesserung unter Fristsetzung verlangen.
Woran es
meistens hängt.
- Der Betrieb bestreitet den Mangel oder nennt ihn üblich
- Die Schlussrechnung liegt vor, die Leistung ist nicht in Ordnung
- Sie wissen nicht, ob Sie die Zahlung zurückhalten dürfen
- Die Gewährleistungsfrist läuft ab
Was das Gutachten
daraus macht.
- Abgleich der Ausführung mit Regelwerk und Herstellervorgaben
- Mängel einzeln benannt und nach Erheblichkeit eingeordnet
- Kosten der Mangelbeseitigung beziffert
- Grundlage für Fristsetzung, Minderung oder Zurückbehaltung
So schnell haben Sie
ein Ergebnis.
Anfrage
Kurz schildern, worum es geht, gern auch mit Fotos direkt aus dem Formular.
Rückmeldung
Ich melde mich persönlich und ordne die Lage fachlich ein.
Ortstermin
Aufnahme vor Ort mit Messtechnik und vollständiger Fotodokumentation.
Gutachten
Schriftliches Ergebnis mit Befund, Bewertung, Kosten und klarer Empfehlung.
Was mein Gutachten leistet und was nicht.
Privatgutachten dienen der Beweissicherung, der Klärung von Ursachen und als Verhandlungsgrundlage gegenüber dem Handwerksbetrieb, der Versicherung oder Ihrem Vertragspartner. In einem Gerichtsverfahren gelten sie als Parteivortrag. Ein gerichtlicher Sachverständiger wird dagegen immer vom Gericht selbst bestellt.
Ich arbeite als freier Sachverständiger. Ich bin nicht öffentlich bestellt und vereidigt und auch nicht nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Meine Qualifikation kommt aus der Praxis am Bau. Wenn Ihr Fall zwingend eine öffentliche Bestellung oder eine Zertifizierung verlangt, sage ich Ihnen das schon im ersten Telefonat.
Häufig gefragt
Fragen zu: Mängel nach Handwerkerleistung.
Sollte ich das Gutachten vor oder nach der Zahlung beauftragen?
Möglichst vorher. Solange Sie noch nicht vollständig gezahlt und die Leistung nicht abgenommen haben, ist Ihre Verhandlungsposition deutlich stärker. Ist bereits gezahlt, ist ein Gutachten weiterhin sinnvoll. Der Weg führt dann aber über Nachbesserungsverlangen und gegebenenfalls Minderung.
Kann ich den Betrieb zum Ortstermin dazu bitten?
Sie können, müssen aber nicht. Bei einem Privatgutachten laden Sie als Auftraggeber ein. Wenn eine gütliche Einigung realistisch ist, hat die gemeinsame Begehung sich oft bewährt, weil viele Punkte direkt vor Ort geklärt werden. Ist das Verhältnis bereits zerrüttet, nehme ich den Befund allein auf.
Antwort in 24 Stunden
Schildern Sie mir Ihren Fall.
Drei Minuten, ein paar Sätze. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden persönlich. Das Erstgespräch kostet nichts.
+49 176 12220608Mo–Fr 8–18 Uhr, Sa nach Absprache
Kurze Nachricht
Ich antworte persönlich, kein Sekretariat.