Trennung und Scheidung
Das gemeinsame Haus muss bewertet werden.
Beim Zugewinnausgleich hängt viel an einer einzigen Zahl. Wer im Haus bleibt, möchte sie niedrig; wer auszieht, hoch. Eine begründete Wertermittlung verhindert, dass die Auseinandersetzung an einer Schätzung hängen bleibt, die keine Seite überprüfen kann.
Woran es
meistens hängt.
- Beide Seiten haben eine Zahl, aber keine gemeinsame
- Die Auszahlungssumme entscheidet, ob eine Seite das Haus halten kann
- Der Stichtag für die Bewertung ist unklar
- Modernisierungen wurden von einer Seite allein finanziert
Was das Gutachten
daraus macht.
- Verkehrswert nach anerkanntem Verfahren, Stichtag klar benannt
- Bauzustand und Modernisierungsgrad dokumentiert
- Eine Grundlage, die beide Anwälte verwenden können
- Herleitung, die auch bei Widerspruch überprüfbar bleibt
So schnell haben Sie
ein Ergebnis.
Anfrage
Kurz schildern, worum es geht, gern auch mit Fotos direkt aus dem Formular.
Rückmeldung
Ich melde mich persönlich und ordne die Lage fachlich ein.
Ortstermin
Aufnahme vor Ort mit Messtechnik und vollständiger Fotodokumentation.
Gutachten
Schriftliches Ergebnis mit Befund, Bewertung, Kosten und klarer Empfehlung.
Was mein Gutachten leistet und was nicht.
Meine Wertermittlungen bilden eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Kauf, Verkauf, Preisfindung, Erbauseinandersetzung und den Zugewinnausgleich. Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt (§ 198 BewG) und für Beleihungswertgutachten von Banken benötigen Sie in der Regel öffentlich bestellte oder zertifizierte Sachverständige. Dafür bin ich nicht der richtige Ansprechpartner und kommuniziere das ganz offen von Beginn an.
Ich arbeite als freier Sachverständiger. Ich bin nicht öffentlich bestellt und vereidigt und auch nicht nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Meine Qualifikation kommt aus der Praxis am Bau. Wenn Ihr Fall zwingend eine öffentliche Bestellung oder eine Zertifizierung verlangt, sage ich Ihnen das schon im ersten Telefonat.
Häufig gefragt
Fragen zu: Trennung und Scheidung.
Können wir gemeinsam beauftragen, obwohl wir uns streiten?
Ja, und in der Praxis ist das der schnellste Weg. Ich nehme das Objekt einmal auf, beide Seiten erhalten dasselbe Dokument. Das ist erheblich günstiger als zwei Parteigutachten, die sich anschließend widersprechen und ein drittes erforderlich machen.
Auf welchen Stichtag wird bewertet?
Beim Zugewinnausgleich ist in der Regel der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags maßgeblich. Welcher Stichtag in Ihrem Fall gilt, klärt Ihr Anwalt, und ich setze ihn dann so an. Sagen Sie ihn mir bitte bei der Beauftragung, weil er das Ergebnis unmittelbar beeinflusst.
Antwort in 24 Stunden
Schildern Sie mir Ihren Fall.
Drei Minuten, ein paar Sätze. Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden persönlich. Das Erstgespräch kostet nichts.
+49 176 12220608Mo–Fr 8–18 Uhr, Sa nach Absprache
Kurze Nachricht
Ich antworte persönlich, kein Sekretariat.